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ASoK 12, Dezember 2016, Seite 492

II.Neuerungen im Baubereich

Gerda Ercher-Lederer

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, soll die im Folgenden dargestellten Maßnahmen enthalten (RV 1343 BlgNR 25. GP):

S. 493 Seit Mai 2011 nehmen die Bediensteten der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) neben ihren Aufgaben nach dem BUAG auch Lohnkontrollen nach dem LSDB-G vor. Zudem hat der Bund mit dem SBBG der BUAK weitere Aufgaben übertragen. Da es sich bei der Lohnkontrolle und der Sozialbetrugsbekämpfung um der BUAK mittels Gesetz zusätzlich übertragene Aufgaben handelt, soll der Bund zur Deckung des Aufwands für die personelle Aufstockung der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe einen finanziellen Beitrag leisten. Dieser soll im Jahr 2017 0,64 Mio Euro, im Jahr 2018 1,52 Mio Euro und im Jahr 2019 2 Mio Euro betragen. Wird die Anzahl von 40 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2019 nicht erreicht, soll der Betrag von 2 Mio Euro nur aliquot zustehen. Ab 2020 soll der finanzielle Beitrag von 2 Mio Euro gemäß der jeweiligen Erhöhung des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie, Beschäftigungsgruppe A3 nach dem 10. Jahr, valoris...

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