Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 12, Dezember 2012, Seite 448

Aktuelle Entscheidungen des VwGH zu Familienbeihilfe und Unionsrecht

Wolfgang Pavlik

Tabelle in neuem Fenster öffnen
2012/16/0054; RV/1718-W/11 bzw. 2012/16/0066; RV/3004-W/11
§ 2 Abs. 3 lit. c FLAG, Art. 11 VO (EG) Nr. 883/2004

1. Der erste Fall ()

Der UFS hatte in der Berufungsentscheidung betreffend Familienbeihilfe für S. von Jänner 2010 bis April 2011 zu beurteilen, ob ein im Ausland lebendes Stiefkind im Anwendungsbereich der EU-Verordnungen 1408/71 (in Kraft bis ) und 883/2004 (gültig ab ) einen Anspruch auf Familienbeihilfe begründen kann.

2. Die Entscheidung

2.1. Das Verfahren vor dem UFS

Der UFS entschied, dass Stiefkinder im Anwendungsbereich der EU-Verordnungen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Familienangehörige i. S. d. Verordnungen sind. Dem Stiefvater wurde daher die Differenzzahlung an Familienbeihilfe (Differenz zwischen österreichischer und ungarischer Familienbeihilfe) bis zum Beginn der Selbsterhaltungsfähigkeit des Stiefsohnes zuerkannt.

2.2. Das Verfahren vor dem VwGH

Die Amtspartei erhob Beschwerde beim VwGH und begründete diese im Wesentlichen damit, dass dem FLAG die Bezeichnung „Familienangehöriger“ fremd sei; für die Gewährung der Familienbeihilfe sei die Definition des Familienangehörigen der Ve...

Daten werden geladen...