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ZWF 6, November 2021, Seite 290

Unmöglichkeit der Beantwortung einer Aufforderung zur Empfängerbenennung

ZWF 2021/68

§ 162 BAO

; Hatzenbichler, § 162 BAO: Unterlassung von Handlungen zur Identifizierung des betrügerischen Geschäftspartners, BFGjournal 2021, 151; ; Bodis, Aktuelle VwGH-Rechtsprechung, SWK 23/24/2021, 1156

Das BFG bestätigt erneut die engen Voraussetzungen für die Ausnahmen von der Pflicht zur Empfängerbenennung iSd § 162 BAO. Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur Empfängerbenennung gem § 162 BAO führt nur dann nicht zum Betriebsausgabenabzugsverbot, wenn die Auftragserfüllung unverschuldet tatsächlich unmöglich ist.

Die Bezeichnung der Empfänger der aufgewendeten Beträge kann jedoch nicht als unverschuldetermaßen tatsächlich unmöglich angesehen werden, wenn dem Steuerpflichtigen die Bezeichnung der Empfänger aufgrund seines eigenen Verhaltens unmöglich wurde. Setzt aber der Steuerpflichtige ohne zwingende Gründe ein Verhalten, das ihn daran hindert, den Empfänger von Zahlungen namhaft zu machen, so kann grundsätzlich nicht gesagt werden, die Erfüllung der im § 162 BAO vorgesehenen Pflichten seien ihm unzumutbar.

Selbst betrügerisches Handeln des vermeintlichen Geschäftspartners rechtfertigt nicht die fehlende Empfängerbenennung, wenn die Erkennbarkeit des Betru...

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