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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 189

Grundstück: Bewertung

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, z. B. als Bauland, Industrieland oder als Land für Verkehrszwecke, dienen werden, sind demGrundvermögenzuzurechnen — (§ 52 Abs. 2 BewG), (Abweisung)

(, 0090)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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