Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1995, Seite 152

Hausdurchsuchungsbefehl

Für die Rechtmäßigkeit einesHausdurchsuchungsbefehlsreicht zunächst allein der Verdacht eines Finanzvergehens aus - (§ 93 Abs. 2 FinStrG)

Daß der Verdächtige ein Finanzvergehen begangen hat, braucht im Zeitpunkt der Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles noch nicht nachgewiesen sein, weil diese Aufgabe erst dem Untersuchungsverfahren nach den §§ 114 ff. FinStrG und dem Straferkenntnis zukommt. (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...