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ÖBA 4, April 2023, Seite 251

Aktualisierte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) veröffentlicht

Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat in seiner 35. Sitzung die Notwendigkeit der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) bestätigt und Anpassungen an der KIM-V empfohlen.

Mit dem am veröffentlichten Verordnungsentwurf zur Änderung der KIM-V und der Kreditinstitute-, Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) setzt die FMA die diesbezüglichen Empfehlungen des FMSG großteils um. Die Änderungen sollen dafür sorgen, einerseits die Flexibilität der KIM-V zu erhöhen sowie auf das Feedback der Industrie einzugehen und andererseits die zusätzlichen Risiken daraus weiter zu begrenzen.

Die KIM-V hat den Zweck, Maßnahmen zur Verminderung von festgestellten Veränderungen in der Intensität des systemischen Risikos bei Fremdkapitalfinanzierungen von Immobilien auf Basis der Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums und der gutachtlichen Äußerung der Österreichischen Nationalbank gemäß § 23h BWG festzulegen.

Die wesentlichen Änderungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Die in der Verordnung festgelegten Maßnahmen finden künftig auf private Wohnimmobilienfinanzierungen, sofern es sich um Zwischenfinanzierungen, die in Zusammenhang mit...

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