Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 794

Zur Notwendigkeit der Bekämpfung einer Aussetzung im Getränkesteuer(rückforderungs)verfahren

Gefahr des Verlustes der Ergreiferprämie

Dr. Nikolaus Arnold

Aufgrund der in der Literatur) geäußerten Bedenken gegen eine Vereinbarkeit der innerstaatlichen Bestimmungen über die Getränkebesteuerung mit Gemeinschaftsrecht, der Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens) durch den VwGH) und der Stellungnahme der Kommission) kommt es zu einer regelrechten „Rückforderungsflut". Die Abgabenbehörden (zumeist zweiter Instanz) begegnen dieser Entwicklung zunehmend mit einer Aussetzung der Entscheidung. Die vorliegende Untersuchung widmet sich der Frage, ob eine derartige Aussetzung nachteilige Auswirkungen auf die Rückforderung der entrichteten Abgabe oder die Geltendmachung weiterer Ansprüche haben kann.

A. Verfahrensrechtliche Vorbemerkungen

1. Einordnung der Getränkesteuer

Bei der Getränkesteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.) Soweit ersichtlich, ist diese in ganz Österreich als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet. Grundsätzlich hat sohin der Abgabenschuldner die Abgabe selbst zu berechnen und zu entrichten. Zu einer bescheidmäßigen Festsetzung kommt es an sich nur dann, wenn die entsprechende Erklärung nicht, unvollständig oder unrichtig eingereicht wird. Die Abgabenfestsetzung durch die Behörde ist sohin nur ausnahmswei...

Daten werden geladen...