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bau aktuell 6, November 2018, Seite 252

Risiko „No-Deal-Brexit“?

Rainer Kurbos

Der EU-Austritt Großbritanniens ohne „Austrittsvertrag“ mit sofortigem Rückfall auf WTO-Status wird vermehrt diskutiert, nicht nur als Verhandlungstaktik, sondern durchaus auch aus echter Sorge.

Die Bauwirtschaft könnte betroffen sein, am ehesten durch längere Transportzeiten oder dadurch, dass sich herausstellt, dass der Lieferant plötzlich keine in Österreich wirksame Baustoffzulassung mehr hat, oder durch Umsatzsteuerregelungen (value-added tax – VAT), die keinen Vorsteuerabzug mehr ermöglichen!

Besonders betroffen könnten Mess- und Regeltechnik, aber auch größere Haustechnikaggregate sein.

Das ABGB mit seiner an der Beherrschbarkeit orientierten Sphärentheorie versagt hier, weil der no deal kein Zufall ist, an dem einem der beiden Vertragspartner ein Anteil zugeordnet werden kann.

In einem solchen Zustand wäre es unter Umständen sachgerecht, dem Unternehmer Mehraufwände bei Fracht und Zoll zuzuordnen, zumindest wenn diese bei rechtzeitiger Bestellung vermeidbar gewesen wären.

Die zusätzliche Transportzeit hingegen ist – soweit sie unverschuldet ist – nicht pönalewirksam, sondern als zusätzliche Bauzeit zuzugestehen (wenn eine am kritischen Pfad gelegene Leistung betroffen ist).

Neben der...

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