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bau aktuell 3, Mai 2022, Seite 123

Ferialpraktikanten in der Bauwirtschaft

Ein Überblick über die Unterschiede zwischen Pflichtpraktikanten und Ferialarbeitnehmern

Christoph Wiesinger

Jedes Jahr werden zahlreiche Schüler/-innen und Studierende während der Sommerferien in Bauunternehmen tätig. Umgangssprachlich werden sie alle oft pauschal als „Ferialpraktikanten“ bezeichnet. In rechtlicher Hinsicht ist dabei jedoch zu unterscheiden, ob diese Personen tätig werden, weil sie ein Zeugnis für den Schulbesuch benötigen, oder ob sie schlichtweg Geld verdienen wollen.

1. Grundlagen

1.1. Nomenklatur

Vorweg ist festzuhalten, dass es für die verschiedenen Arten von Praktikanten keine gesetzlichen Begriffe gibt, die eine Unterscheidung voneinander ermöglichen. Auch in der Literatur werden nicht immer einheitliche Ausdrücke verwendet. Dabei sind drei Gruppen zu unterscheiden:

  • Die erste Gruppe umfasst Personen, die im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung, aber außerhalb der eigentlichen Schulzeit (soll also heißen: in den Ferien), ein Betriebspraktikum erfüllen müssen. In dieser Zeit sollen sie einen Einblick in die betriebliche Praxis bekommen, wobei der Ausbildungszweck im Vordergrund steht. Diese Schüler werden oft als „echte Praktikanten“ oder „Pflichtpraktikanten“ bezeichnet.

  • Als zweite Gruppe, die aber eigentlich ein Sonderfall der ersten Gruppe ist, sind Studenten zu nennen...

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