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ÖBA 12, Dezember 2014, Seite 951

Zur Verjährung von Ansprüchen aus mangelhafter Anlageberatung

§§ 1295, 1489 ABGB; §§ 272, 502 ZPO

Liegt dem Anleger ein aktueller Depotauszug vor, aus dem deutliche Verluste erkennbar sind, die seinen ursprünglichen Erwartungen an das erworbene Produkt widersprechen, ist er in Kenntnis des Primärschadens.

Aus der Begründung:

Das Berufungsgericht hat die durch das Erstgericht erfolgte Abweisung der Klage auf Zahlung des aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstandenen Schadens sowie auf Feststellung der Haftung der Beklagten für sämtliche Schäden aus einer Kreditaufnahme des Klägers wegen Verjährung bestätigt. Der Kläger habe schon im Herbst 2007 von der Möglichkeit substanzieller Kapitalverluste bei den erworbenen Wertpapieren und von der Risikoträchtigkeit der Investition Kenntnis erlangt, sodass die im Jänner 2011 eingebrachte Klage verspätet sei.

Der Kläger macht in der Zulassungsbeschwerde seiner außerordentlichen Revision geltend,

das Berufungsgericht sei von der Rsp abgewichen, wonach die Behauptungs- und Beweislast für einen Verjährungstatbestand den Schuldner treffe. Die Beklagte habe sich nicht auf die Kenntnis des Klägers vom untauglichen „Gesamtkonzept“ berufen.S. 952Feststellungen ohne diesen Einwand wären überschießend und u...

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