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SWK 36, 15. Dezember 2007, Seite 993

Anscheinend muss es doch kein Viertel sein

Teilveräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung

Johann Wiedlroither und Harald Aigner

In der Literatur wurde bereits des Öfteren die Frage diskutiert, ob bei Teilveräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung der veräußerte Anteil einer qualifizierten Beteiligung entsprechen muss. Aufgrund einer bereits vor einiger Zeit ergangenen Entscheidung des UFS Klagenfurt sowie einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamts (FA) Linz dürfte diese Frage nunmehr zugunsten des Steuerpflichtigen geklärt sein.

1. Zur Ausgangslage

Bei einer im Jahr 2006 durchgeführten Betriebsprüfung einer Kapitalgesellschaft (GmbH), welche den Prüfungszeitraum von 2001 bis 2003 umfasste, stieß die Betriebsprüfung des FA Linz auf mehrere Teilverkäufe von internationalen Schachtelbeteiligungen. Die für den Prüfungszeitraum geltende Fassung des § 10 Abs. 2 KStG sah unter anderem für die Steuerfreiheit der Gewinne aus der Veräußerung einer internationalen Schachtelbeteiligung ein Mindestbeteiligungsausmaß von 25 % vor.

Das Beteiligungsausmaß bei den betroffenen Beteiligungsgesellschaften betrug vor und nach Veräußerung jeweils mehr als 25 %. Die verkauften Tranchen bewegten sich im Bereich von 10 bis 20 % je Beteiligungsgesellschaft; die sonstigen Voraussetzungen (Behaltefrist etc.) für das Vorliegen einer intern...

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