Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 12, Dezember 2015, Seite 872

BaFin-Fachtagung zum Thema „Neues SREP-Konzept der Aufsicht“

Am veranstaltete die BaFin eine Fachtagung zum Thema „Neues SREP-Konzept der Aufsicht“ mit Fokus auf den „SREP bei weniger bedeutenden Instituten“ und die „Analyse der Geschäftsmodelle“.

Im SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) werden durch die Aufsichtsbehörden jene Risiken überprüft, die nicht bereits durch aufsichtsrechtliche Bestimmungen (insbesondere in der CRR/Säule 1) abgedeckt werden. Ziel ist es, die Aufsichtspraxis im Rahmen des SREP europaweit zu vereinheitlichen und ein konsistentes Rahmenwerk für die Beurteilung von Risiken unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells, der Governance, der Solvabilität und der Liquidität von Banken zu etablieren. Die EZB oder die jeweilige national zuständige Aufsichtsbehörde (NCA) kann – je nach Ergebnis des Reviews – dem betroffenen Institut einen SREP-Zuschlag zu den regulatorischen Eigenmitteln vorschreiben.

Weniger bedeutende Institute sind all jene CRR-Kreditinstitute und (Finanz-)Holdinggesellschaften, die im SSM (einheitlicher Aufsichtsmechanismus) von der EZB nicht als bedeutend eingestuft wurden.

Die SREP-Guidelines der EBA sind ab anzuwenden, wobei die NCAs in Zusammenarbeit mit der EZB einen Umsetz...

Daten werden geladen...