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ISR 12, Dezember 2016, Seite 427

Abschreibungen auf fremdvergleichswidrige Darlehen: Sperrt Art. 9 OECD-MA die Anwendung von § 8b Abs. 3 Sätze 4–7 KStG?

Ingo Berner

ISR.2016.12.R.03

KStG i.d.F. JStG 2008 § 8b Abs. 3 Satz 3; OECD-MA Art. 9

Art. 9 Abs. 1 OECD-MA entfaltet keine Sperrwirkung gegenüber § 8b Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Sätzen 4–7 KStG, da dieser nicht der Verwirklichung des Fremdvergleichsgrundsatzes, sondern der Missbrauchsvermeidung dient.

(nicht amtlicher Leitsatz)

FG Münster Urt. - 10 K 2301/13 K

Das Problem: § 8b KStG sieht als einer der Eckpfeiler der Körperschaftsbesteuerung vor, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unversteuert bleiben. In diesem Rahmen verbietet sein Abs. 3 Satz 3 speziell den Abzug von Teilwertabschreibungen auf solche Beteiligungen.

Dieses Abzugsverbot wird in den folgenden Sätzen 4–7 auch auf Abschreibungen auf Darlehen sowie vergleichbare Forderungen und Sicherheiten an verbundene Unternehmen erstreckt, wenn sie nicht nachweislich einem Fremdvergleich standhalten. Der Gesetzgeber will damit eine Umgehung des Abzugsverbots in Satz 3 verhindern, wenn eine Muttergesellschaft ihre Tochter statt mit Eigenkapital durch „eigenkapitalersetzende“ Darlehen finanziert.

Da dieses Abzugsverbot auch für Abschreibungen auf Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften gilt, stellt sich die Frage der Konkurrenz mit ...

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