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ISR 12, Dezember 2017, Seite 429

Abzugsverbot für ein Darlehen nach § 8b Abs. 3 KStG

Christian Engelen und Carsten Quilitzsch

ISR.2017.12.R.01

EStG § 6 Abs. 1; KStG § 8b Abs. 3, § 8b Abs. 6, DBA- Türkei Art 9 Abs. 1; AStG § 1 Abs. 1

Art. 9 Abs. 1 DBA-Türkei entfaltet keine Sperrwirkung für die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, denn die Regelung ist als nur auf den inländischen Sachverhalt bezogene spezielle Missbrauchsvorschrift zu qualifizieren. Der in beiden Regelungen vorgesehene Fremdvergleich bildet bei § 8b Abs. 3 KStG nur einen Teilaspekt des Regelungsinhalts, der lediglich die Exkulpation durch Drittvergleich ermöglicht.

FG Hamburg Urt. - 5 K 9/15

Das Problem: Finanzierungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen und insbesondere die Anerkennung von Teilwertabschreibungen auf konzernintern gewährte Darlehen stellen seit Jahren einen Dauerbrenner im Rahmen von Betriebsprüfungen dar. Dass Fragestellungen zu diesem Themenkomplex offenkundig streitanfällig sind, zeigt sich schon an der inzwischen großen Zahl anhängiger bzw. entschiedener finanzgerichtlicher Verfahren.

Den Ausgangspunkt dieses kontroversen Themas bildete in der Vergangenheit der Versuch der Finanzverwaltung, gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bilanzsteuerlich zulässige Teilwertberichtigungen von Darlehensforderungen gestützt auf § 8b Abs. 3 KStG a.F. zu korrigieren. Der BFH hatte dieser Rechtsauffassung zutreffend und im unzweifel...

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