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AVR 6, Dezember 2023, Seite 232

Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2024

avr Redaktion

, 2023-0.753.232, BMF-AV 2023/156.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 795 bis Rz 804, verwiesen.

Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. 1. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Altersgruppe
Durchschnittsbedarfssätze
0 bis 5 Jahre
340 Euro
6 bis 9 Jahre
430 Euro
10 bis 14 Jahre
530 Euro
15 bis 19 Jahre
660 Euro
20 Jahre oder älter
760 Euro

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