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ÖBA 2, Februar 2024, Seite 98

EBA erzielt vorläufige Einigung über die Einrichtung der AMLA

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am eine vorläufige Einigung über die Schaffung einer neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) erzielt.

Der Entwurf für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) 1094/2010, (EU) 1095/2010 (COM(2021) 421 final) wurde am veröffentlicht.

Von der vorläufigen Einigung sind die folgenden wesentlichen Neuerungen und Themen mitumfasst:

  • Aufsichtsbefugnisse

    Zusätzliche Befugnisse der AMLA zur direkten Beaufsichtigung bestimmter Arten von Kredit- und Finanzinstituten (inkl. Anbietern von Krypowerte-Dienstleistungen), sofern diese ein hohes Risiko aufweisen oder grenzüberschreitend tätig sind;

    Auswahl von Kredit- und Finanzinstituten, die von einem gemeinsamen Aufsichtsteam unter der Leitung der AMLA beaufsichtigt werden (bis zu 40 Gruppen/Einrichtungen im ersten Auswahlverfahren); nicht ausgewählte Verpflichtete werden überwiegend auf nationaler Ebene beaufsichtigt;

    S. 99Un...

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