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SWI 1, Jänner 2024, Seite 36

Staatliche Beilhilfen – the Never EndingAppleCase

Die Europäische Kommission hatte Apple 2016 aufgefordert, in Irland 13 Mrd Euro Steuern wegen des Vorliegens einer unzulässigen staatlichen Beihilfe nachzuzahlen. Das EuG erklärte die Nachforderung 2020 für nichtig. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH. GA Pitruzzella befand nunmehr in seinem im November 2023 veröffentlichten Gutachten für den EuGH, dass der Fall wegen verschiedener rechtlicher Fehler zur erneuten Entscheidung an das EuG zurückverwiesen werden sollte. Mason (TNI 2023, 1315 ff) analysiert, ob der Apple-Fall in die vom EuGH in seiner Fiat-Entscheidung beschriebene Ausnahme von Gibraltar passen könnte. Dass die Unterbesteuerung auf eine von der OECD in Irland genehmigte Begünstigung zurückzuführen war, soll eine potenzielle staatliche Beihilfe nicht ausschließen. Wenn die größten Teile der Einnahmen von Apple nirgendwo besteuert werden können, könnte dies genau jene Art von systemischer Einkommensfehlallokation sein, auf die sich die Kommission bei der Durchsetzung der Regeln für staatliche Beihilfen konzentrieren sollte.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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