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iFamZ 6, November 2012, Seite 277

Das Familiengericht der Zukunft

Peter Barth

Wie stellen Sie sich das Familiengericht der Zukunft, sagen wir etwa im Jahr 2017, vor? Was müsste Ihrer Meinung nach geändert werden, damit Trennungen von Paaren für diese und ihre Kinder weniger belastend als heute bewerkstelligt werden können?

Helmuth Figdor entwirft in seinem äußerst kurzweiligen Aufsatz (Angelika und Klaus wollen sich 2017 scheiden lassen) ein Bild eines solchen Familiengerichts: Von außergerichtlicher Schlichtung, verpflichtender Beratung der Eltern über die Kindesbedürfnisse, von der gemeinsamen Obsorge als Regelfall, von einer Familiengerichtshilfe sowie vom Kinderbeistand ist die Rede. Prima facie scheint sein Grundriss kühn. Blickt man aber auf den derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf eines Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2012 (siehe dazu den von Jelinek/Barth verfassten Überblicksbeitrag), sieht man sehr viele seiner Forderungen verwirklicht, allerdings mit einem Inkrafttreten bereits mit und nicht erst 2017.

In einem modernen pflegschaftsgerichtlichen Verfahren müsste – so Eich in seinem spannenden Beitrag – der Auseinandersetzung mit dem Kindeswillen viel größeres Augenmerk geschenkt werden, als dies heute überwiegend geschieht. ...

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