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GesRZ 4, August 2023, Seite 219

MiCAR: Frühzeitige Vorbereitung der Unternehmen

Wie in dieser Rubrik bereits mehrfach berichtet, ist die EU bestrebt, einheitliche Regelungen für Kryptowerte und die Märkte, auf denen solche gehandelt werden, zu schaffen. Teil dieses Pakets zur Digitalisierung des europäischen Finanzsektors ist ua die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Das Europäische Parlament hat die Verordnung am beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Rates folgte am . Die Verordnung wurde am im Amtsblatt der EU kundgemacht und trat am in Kraft.

Titel III und IV der MiCAR normieren Regelungen für Unternehmen, die vermögenswertreferenzierte tokens (asset referenced tokens – ART) oder E-Geld-tokens (electronic money tokens – EMT) öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen. Diese Teile der Verordnung müssen ab dem angewendet werden. Die EBA empfiehlt Unternehmen daher in ihrem Statement vom , sich möglichst früh auf die neuen Regelungen einzustellen, damit es nicht zu abrupten Änderungen von Geschäftsmodellen und dadurch ausgelöste Risiken für das Anlegerpublikum kommt. Das Statement enthält leitende Prinzipien für die entsprechenden Unternehmen und inkludiert auch ein Musterformular für d...

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