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GRC aktuell 3, September 2023, Seite 91

Die Umsetzung des elektronischen Zahlungsinformationssystems zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug in Österreich

Das CESOP-Projekt der EU

Wolfgang Wild

Um Mehrwertsteuerbetrug in der EU noch besser bekämpfen zu können, wurde seitens der EU eine Meldepflicht für Zahlungsdienstleister betreffend grenzüberschreitende Zahlungen eingeführt. Grundlagen dafür sind die 2020 erfolgte Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie (Stammfassung aus 2006) und die ebenfalls 2020 geänderte Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.

Letzter legistischer Schritt war die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1504 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 904/2010 vom hinsichtlich der Einrichtung eines elektronischen Zahlungsinformationssystems (Central Electronic System of Payment Information/CESOP) zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Die Umsetzung der Änderungen der Mehrwertsteuer-Richtlinie in nationales Recht hat bis zu erfolgen, die neuen Bestimmungen sind ab anzuwenden.

Die Verordnungen aus 2020 und 2022 gelten ab .

1. Die Kernpunkte des Maßnahmenpakets

1.

Die Zahlungsdienstleister der Zahler melden grenzüberschreitende Zahlungen.

2.

Die Meldungen werden in nationalen elektronischen Systemen gesammelt und von dort an das zentrale elektronische Zahlungsinformationssystem (Ce...

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