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iFamZ 6, Dezember 2013, Seite 294

Umbestellung – Auswahl des neuen Sachwalters

iFamZ 2013/229

§§ 278 Abs 1, 279 ABGB

Auch bei der Umbestellung des Sachwalters ist in Hinblick auf die Auswahl der Person des neuen Sachwalters der in § 279 ABGB vorgesehene Stufenbau einzuhalten. Sind keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich, ist zunächst zu prüfen, ob eine (andere) nahestehende Person oder ein örtlich zuständiger Sachwalterverein für die Übernahme der Sachwalterschaft in Frage kommt.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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