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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 258

Zustimmung des Betroffenen zur Umbestellung des Sachwalters

iFamZ 2014/184

§ 278 Abs 1 ABGB; § 127 AußStrG

Stimmt der insoweit einsichtsfähige Betroffene der Umbestellung des Sachwalters zu, ist ein Rekurs des Betroffenen gegen die Umbestellung nicht zulässig, weil er durch die mit seiner Zustimmung ergangene Entscheidung nicht beschwert ist.

Rubrik betreut von: Schauer/Parapatits
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