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iFamZ 6, Dezember 2016, Seite 355

Haftung des Sachwalters für die unterlassene Beantragung einer Haftentschädigung

iFamZ 2016/220

§ 277 ABGB

Eine Pflichtverletzung des Sachwalters, die einen Schadenersatzanspruch für den Betroffenen begründet, kann darin liegen, dass der Sachwalter im Fall einer ungerechtfertigten Haft keine Haftentschädigung nach dem StEG beantragt und der Anspruch in der Folge verjährt.

Die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der Unterbringung für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist als Freispruch iSd StEG anzusehen. Verneinen die Geschworenen die Begehung einer Anlasstat iSd § 21 Abs 1 StGB und wird in der Folge der Antrag auf Unterbringung abgewiesen, ist eine solche Abweisung bei Anwendung des § 3 Abs 2 StEG einem Freispruch gem § 259 Z 3 StPO gleichzuhalten, sodass der Tatverdacht nicht berücksichtigt werden darf.

Gegen den Kläger wurde vor dem LG Krems an der Donau zu 35 Hv 10/09b ein Verfahren über einen gegen ihn erhobenen Unterbringungsantrag nach § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB geführt. Die Geschworenen verneinten die Hauptfrage, ob der Kläger schuldig sei, am versucht zu haben, seine Ehefrau dadurch vorsätzlich zu töten, dass er mit den Fäusten auf ihren Kopf und Oberkörper einschlug, sie zu Boden stieß, mit ...

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