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iFamZ 6, Dezember 2018, Seite 324

Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle

Neue Rechtslage ab 1. 1. 2019

Georg Kathrein und Ulrich Pesendorfer

Nach längerem Hin und Her herrscht nun einigermaßen Klarheit: Die „Ehe/eingetragene Partnerschaft für alle“ kommt. Das VfGH-Erkenntnis vom , G 258/2017 ua, zur Öffnung der Ehe und eingetragenen Partnerschaft für alle Menschen gleich welchen Geschlechts wird politisch akzeptiert; Initiativen, die auf die Wiederherstellung des vorigen Rechtsbestandes abzielen, werden nicht weiterverfolgt. Gesetzliche Begleitregelungen sind aber – zumindest vorerst – auch nicht zu erwarten. Für die Praxis ergeben sich ab manche Fragen. Dazu in einem Überblick einige Lösungsansätze, die das Rundschreiben des BMI vom Dezember 2018 an die Personenstandsbehörden näher ausführen.

I. Ausgangslage

Zur Erinnerung: Einer der fünf Anlassfälle betraf zwei Frauen, die seit dem Jahr 2012 miteinander in eingetragener Partnerschaft leben und Eltern eines in dieser Beziehung aufwachsenden Kindes sind. Sie beantragten die personenstandsrechtliche Zulassung zur Eheschließung. Im Zuge dieses Verfahrens hob der VfGH in § 44 ABGB die Wortfolge „verschiedenen Geschlechtes“ und im EPG die Wortfolgen „gleichgeschlechtlicher Paare“ in § 1 leg cit, „gleichen Geschlechts“ in § 2 leg cit sowie Z 1 des § 5 Abs 1 leg cit mit Ablauf des als ve...

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