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GesRZ 1, Februar 2023, Seite 5

Rundschreiben der BaFin zu Hochrisikostaaten

Die deutsche BaFin veröffentlichte am ein Rundschreiben betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisikostaaten).

Dabei berichtete die BaFin zunächst über die auf Art 9 der 4. Geldwäsche-Richtlinie beruhende Liste von Hochrisikostaaten. Diese umfasst derzeit folgende Länder: Nordkorea, Iran, Afghanistan, Barbados, Burkina Faso, Haiti, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kaimaninseln, Kambodscha, Mali, Marokko, Myanmar, Nicaragua, Pakistan, Panama, Philippinen, Senegal, Simbabwe, Südsudan, Syrien, Trinidad und Tabago, Uganda und Vanuatu.

Außerdem berichtete die BaFin über das Pendant der Hochrisikostaatenliste der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF). Am erklärte die FATF idZ den Status der Hochrisikostaaten Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Iran und Myanmar als „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ weiterhin aufrechtzuerhalten. Insb im Hinblick auf Myanmar verwies die FATF auf die Anwendung verstärkter Sorgfaltspflichten, die in einem angemessenen Verhältni...

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