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iFamZ 6, Dezember 2019, Seite 402

Haager Privatrechtskonferenz

Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Expertengruppe zur grenzüberschreitenden Übermittlung von Unterhaltsbeträgen (Den Haag 16. bis 18. 9. 2019)

Übersetzt von Robert Fucik

Die Expertengruppe (EG) einigte sich konsensual auf folgende Schlussfolgerungen und Empfehlungen:

Schecks

1.

Die Experten anerkannten die Abkehr von Scheckübermittlungen als verfolgenswertes Ziel nach einer angemessenen Übergangszeit, zumal sie manche Staaten nicht mehr (oder bald nicht mehr) einlösen können.

Übermittlungskosten

2.

Alle Teilnehmer stimmten zu, dass eine Lösung für die grenzüberschreitende Übermittlung der Beträge gefunden werden muss, die zu mehr Transparenz und weniger Kosten führt. Die Transferkosten sollten nicht den Gläubigern zur Last fallen. Es sollte eine künftige Lösung überlegt werden, bei der die Übermittlungsstellen die Transaktionskosten dadurch abdecken, dass sie die Summen einige Tage zurückhalten.

3.

Gute Praxis der ersuchten Zentralen Behörden ist es, mit ihrer Bank Arrangements zu treffen, um die Gebühren abzudecken („details of charges: OUR“) und eine Bestätigung von der ersuchenden Behörde zu bekommen, dass die Summen in gleicher Höhe empfangen wurden wie gesendet oder warum es Abweichungen gibt.

Zentrale Stelle für internationale Übermittlungen

4.

Jeder Vertragsstaat sollte überlegen, eine zentrale Stelle für einlangende wie für ausgehende Betragsübermittlungen ei...

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