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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 149

Erleichterungen für Seniorenkredite

Die Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz-Novelle im Überblick

Wolfgang Wild

Die kürzlich kundgemachte Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) beseitigt eine Altersdiskriminierung iZm Seniorenkrediten. In Hinkunft darf ein Immobilienkredit auch gewährt werden, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung während der verbleibenden Lebenszeit wahrscheinlich ist und die bestellten Sicherheiten die Abdeckung der restlichen Kreditverbindlichkeit inkl Verwertungskosten gewährleisten. Diese Änderung ist mit in Kraft getreten und wird die Kreditvergabe an Senioren wesentlich erleichtern.

I. Allgemeines

Mit dem HIKrG wurde 2015 die EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher in nationales Recht umgesetzt. Das HIKrG ist zwingend anzuwenden auf Verbraucherkreditverträge, die

  • durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht an einer unbeweglichen Sache (= Liegenschaft) oder einem Superädifikat besichert werden oder

  • für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat dienen.

§ 9 Abs 5 Satz 1 HIKrG enthält – praktisch wortgleich mit Art 18 RL 2014/17/EU – die Bestimmungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung und deren Konsequenzen für die Kreditvergabe: „Der Kreditgeber darf dem Verbraucher de...

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