Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, Oktober 2023, Seite 287

Nacheheliche Aufteilung: Ausgleichszahlung

iFamZ 2023/212

Astrid Deixler-Hübner

§§ 81 ff EheG

Werden während der ehelichen Lebensgemeinschaft Schulden eines Ehegatten getilgt, die von ihm bereits vor Eheschließung eingegangen wurden, ist dies bei der Bemessung einer Ausgleichszahlung im Rahmen der Billigkeit auch dann zu berücksichtigen, wenn die Schulden nicht mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen oder der Ehewohnung im Zusammenhang standen oder der Anschaffung einer Sache dienten.

Beide Ehegatten beantragten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei sie jeweils auch eine Ausgleichszahlung anstrebten. (…) In dritter Instanz ist nur mehr strittig, ob die Frau dem Mann dafür, dass ihre bereits vor Eheschließung eingegangenen Kreditschulden (…) von rund 20.000 € aus ehelichen Mitteln getilgt wurden, eine Ausgleichszahlung zu leisten hat. (…) Das Erstgericht sprach aus, dass jeder Teil „das behält, was er bereits in seiner Gewahrsame hat“, und wies die Anträge beider Parteien auf Leistung einer Ausgleichszahlung ab. Es stellte (…) fest, dass ein von der Frau aufgenommener Bankkredit bei Eheschließung mit rund 20.000 € aushaftete. Die Frau habe während der Ehe rund 5.000 € zurückgezahlt. Der Restbetrag sei 2009...

Daten werden geladen...