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ISR 6, Juni 2023, Seite 153

Veröffentlichung von persönlichen Daten von säumigen Steuerschuldnern im Internet

Nicole Colette Mundhenke

EMRK Art. 8; RL (EU) 2021/2101

Leitsätze:

1. Staaten, die die EMRK ratifiziert haben, haben einen weiten Ermessensspielraum beim Erlass von Gesetzen, die die Veröffentlichung von persönlichen Daten von säumigen Steuerschuldnern durch nationale Behörden im Internet regeln.

2. Da das die Veröffentlichung regelnde nationale Gesetz eine Veröffentlichungspflicht ohne Ermessensspielraum für die nationalen Behörden vorsieht, so dass die erforderliche Abwägung zwischen den mit der Veröffentlichung verfolgten Zielen und dem Recht der betroffenen Personen auf Achtung des Privatlebens nicht durch die veröffentlichende Behörde vorgenommen werden kann, ist die Interessenabwägung im Gesetzgebungsprozess durch das nationale Parlament vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die Voraussetzungen und Auswirkungen der Veröffentlichung, die Grundsätze des Datenschutzes und der Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers zu berücksichtigen.

EGMR Urt. - Beschwerde Nr. 36345/16

Tenor (auszugsweise):

1. Das Gericht stellt mit fünfzehn zu zwei Stimmen einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK fest.

2. Das Gericht stellt mit sechzehn zu einer Stimme fest, dass die Feststellung des Verstoßes für sich genommen eine ausreichende Entschädigung d...

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