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BFGjournal 12, Dezember 2009, Seite 463

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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-I/09; Zahl der beim VwGH anhängigen Amtsbeschwerden bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt
Rückzahlung eines Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2002 –Verjährungsproblematik
Die Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2002 ist nach § 49 Abs. 17 KBGG im Jahr 2008 noch nicht verjährt. Eine erstmalige Vorschreibung im Jahr 2009 wäre jedoch nur möglich, wenn die Verjährungsfrist nach den Bestimmungen des § 207 i. V. m. § 209 BAO verlängert worden ist. Eine Amtshandlung (erst) im Jahr 2008 führt nicht zu einer Verlängerung der in § 49 Abs. 17 KBGG normierten Verjährungsfrist.
Dass es gegenständlich an einer Amtshandlung bis spätestens Ende 2007 mangelt, ergibt sich aus dem Akteninhalt. Einer Abgabenfestsetzung für das Jahr 2002 steht somit im vorliegenden Fall die bereits eingetretene Verjährung entgegen, was von Amts wegen aufzugreifen war.
Gegen diese Entscheidung wurde Amtsbeschwerde erhoben.
, RV/2173-W/09; beim VwGH anhängig unter 2009/16/0254, 0255
Aufhebungsbescheid wurde nicht mit neuerlichem Sachbescheid verbunden
Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern...

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