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GesRZ 2, April 2023, Seite 75

Gesellschaftsrechtliche Folgen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus

Susanne Kalss

Die EU hat im März 2023 nunmehr ihr 10. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus als Reaktion auf den Krieg beschlossen, den Russland seit gut einem Jahr gegen die Ukraine führt. Nach einer Anfrage aus der Praxis werden im folgenden Beitrag die gesellschaftsrechtlichen Folgen für Aktien, insb die Wirkungen für einzelne aktien- oder gesellschaftsrechtliche Rechte, erörtert.

I. EU-Sanktionsverordnung

1. Rechtsgrundlagen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/581 zur EU-Sanktionsverordnung wurde eine Reihe von Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der EU-Sanktionsverordnung, dh in die sog EU-Sanktionsliste, aufgenommen.

Als Folge sind gem Art 2 Abs 1 der EU-Sanktionsverordnung sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz von in der EU-Sanktionsliste genannten Personen oder von mit diesen in Verbindung stehenden natürlichen oder juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, einzufrieren. Das Einfrieren zielt auf den Ausschluss der wirtschaftlichen Nutzbarmachung und Verwertung einschließlich der Verwendung. Die ver...

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