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iFamZ 6, November 2009, Seite 362

Wanderarbeitnehmerverordnung und Unterhaltsvorschuss

Gemeinschaftsrechtliche Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage

Elias Felten und Matthias Neumayr

Stellen wir uns folgende Situation vor: Die Eltern eines Kindes mit österreichischer Staats – angehörigkeit und Aufenthalt in Österreich leben getrennt, die Mutter mit dem Kind in Wels, der Vater in Braunau. Auf die Unterhaltsschuld des Vaters werden Titelvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG gewährt. Der Vater gibt seine Arbeitsstelle in Ranshofen auf und nimmt eine Arbeit in Burghausen in Bayern an. Hat das Auswirkungen auf die Unterhaltsvorschüsse? Nach § 2 Abs 1 UVG nicht, doch könnte sich aus dem Gemeinschaftsrecht eine andere Beurteilung ergeben.

I. Der Unterhaltsvorschuss als „Familienleistung“ nach dem Gemeinschaftsrecht

Mit zunehmender Mobilität in Europa wächst das Bedürfnis nach Regelungen, die Ansprüche auf Sozialleistungen koordinieren. Aus Sicht der Betroffenen steht das Interesse im Vordergrund, dass sie durch das Ausnützen der Mobilität keine Leistungsansprüche verlieren; aus Sicht der Mitgliedstaaten soll der doppelte Bezug von Leistungen verhindert werden. Klassisches Beispiel ist die Familienbeihilfe: Wenn ein paralleler Leistungsanspruch auf Familienbeihilfe nach dem österreichischen FLAG und a...

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