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PV-Info 12, Dezember 2006, Seite 18

Zusammentreffen von Urlaub mit anderen Dienstverhinderungsgründen

Mag. Andreas Gerhartl

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer vor Urlaubsantritt oder während eines bereits angetretenen Urlaubes erkrankt oder dass ein sonstiger Dienstverhinderungsgrund eintritt. In diesem Fall stellt sich die für die Entgeltfortzahlungsdauer wichtige Frage, ob die entsprechenden Tage der Erkrankung bzw Dienstverhinderung als Urlaub oder Krankenstandstage bzw sonstige Dienstverhinderungszeiten gelten. Der vorliegende Gastbeitrag widmet sich den für die Praxis wichtigsten Konstellationen.

Gastbeitrag von Mag. Andreas Gerhartl, Leiter der Personalabteilung des AMS NÖ

Ausgangssituation

Erkrankt ein Arbeitnehmer vor oder während seines Urlaubs oder tritt ein sonstiger Dienstverhinderungsgrund ein, ist der Titel, aus dem das Entgelt weiter zu bezahlen ist, deshalb von Bedeutung, weil

  • der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Dienstverhinderungen im Regelfall, abhängig vom Grund der Dienstverhinderung, kontingentiert ist und

  • der Arbeitgeber daher wissen muss, welches Kontingent „belastet“ wird.

Zählen etwa die Tage der Erkrankung während des Urlaubes als Krankenstandstage, ...

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