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PV-Info 12, Dezember 2008, Seite 38

Fragerecht im Bewerbungsgespräch

Mag. Andreas Gerhartl

Welche Fragen ein Bewerber im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten muss, hängt häufig von einer Interessenabwägung und somit von den Umständen des Einzelfalls ab. Der folgende Beitrag gibt – unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – einen Überblick über die häufigsten Fragestellungen, die in der Praxis auftauchen (vergleiche dazu auch Rabanser, Interessenabwägung beim Fragerecht des Arbeitgebers, ecolex 1993, 179 ff; Egermann in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, Kapitel I, Rz 3 ff ).

Wahrheitspflicht

Fragen zu folgenden Themen muss ein Bewerber richtig beantworten:

  • Eigene Person und Qualifikation für die beabsichtigte Verwendung , etwa Name und Wohnort, Geburtsdatum, fachliche Ausbildung (Schulabschluss etc) und frühere Dienstverhältnisse;

  • Gesundheitszustand , soweit er für die zu besetzende Stelle von Bedeutung ist (beispielsweise, wenn ein Bewerber für eine Stelle im Kundenverkehr nach ansteckenden Krankheiten gefragt wird);

  • Ableistung des Präsenz- bzw Zivildienstes ;

  • ungetilgte Vorstrafen , die den Bewerber für die angestrebte Stelle objektiv ungeeignet erscheinen lassen, zB im Fall einer Bewerbung für eine Tätigkeit im Kreditwesen eine Verurteil...

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