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GesRZ 5, Oktober 2022, Seite 261

Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen

Gernot Ehgartner

Seit geraumer Zeit wird auf nationaler und internationaler Ebene über die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße entlang ihrer Lieferkette diskutiert. Die Europäische Kommission hat dieses Thema ebenfalls aufgegriffen und veröffentlichte im Februar 2022 einen Vorschlag für eine Lieferketten-Richtlinie, die umfangreiche Sorgfaltspflichten für große Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt vorsieht. Der folgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte des Richtlinienvorschlags dar und identifiziert zugleich mögliche Risiken für die betroffenen Unternehmen.

I. Einleitung

Am veröffentlichte die Europäische Kommission den lang erwarteten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), im Folgenden kurz: Richtlinienvorschlag.Sie schafft einen Rahmen, um den Beitrag der im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit und entlang der gesamten Wertschöpfungske...

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