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SWK 36, 20. Dezember 2015, Seite 1614

Belegerteilung und Registrierkasse – praktische Überlegungen

Ab 1. 1. 2016 gelten die neuen Pflichten der Einzelaufzeichnung, der Belegerteilung und der Registrierkasse

Christian Prodinger

Wie bekannt, sind Unternehmer ab verpflichtet, Einzelaufzeichnungen zu führen und Belege zu erteilen. Bei betrieblichen Einkünften ist auch eine Registrierkassa zu führen, die ab auch eine Signatureinheit haben muss. Bei der Belegerteilung gibt es verschiedene Möglichkeiten, bei den Registrierkassen sind nun verschiedene Modelle am Markt. Der Steuerpflichtige hat daher eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

1. Ausgangssituation

Die gesetzlichen Regelungen sollen als bekannt vorausgesetzt werden. Das BMF hat mit Erlass seine Rechtsauffassung bekanntgegeben, wiewohl bestimmte Fragen wohl nach wie vor offenbleiben bzw erst recht Auslegungsschwierigkeiten auftreten.

Im ersten Schritt ist zu überlegen, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Verpflichtungen gegeben sind bzw, anders gewendet, wann Ausnahmeregelungen greifen können. Im zweiten Schritt soll diskutiert werden, wann welche Belege erteilt werden sollten bzw welche Art von Registrierkassa vorteilhaft erscheint.

Abgestellt werden soll dabei auf die große Anzahl von „typischen“ Unternehmern; zahlenmäßig betrachtet weniger bedeutsame Typen wie Automaten, begünstigte Körperschaften, Online-Shops etc sollen nicht diskutiert...

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