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AR aktuell 6, Dezember 2018, Seite 4

„Ein Informationsgefälle gibt es in beide Richtungen“

Hannes Schneller

Mag. Hannes Schneller, Experte für Arbeitsrecht und für Aufsichtsratsrecht in der Arbeiterkammer Wien/Bundesarbeitskammer, erklärt im Interview, warum es von Vorteil ist, wenn in Aufsichtsräten neben Kapitalvertretern auch Belegschaftsvertreter sitzen. „Kurzsichtige“ Arbeitnehmervertreter, denen es nur um die Erhöhung der Gehälter gehe, kenne er in Österreich nicht.

Kurzbiografie


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Mag. Hannes Schneller (56) hat in Wien Jus studiert. Nach dem Gerichtsjahr an drei Wiener Gerichten ist er in den Dienst der Arbeiterkammer Wien eingetreten, wo er zunächst in der Abteilung Arbeitsrecht gearbeitet und Beratung und Rechtsvertretung im Individualarbeitsrecht geleistet hat. Seit ist er Experte für kollektives Arbeitsrecht und Aufsichtsratsrecht in der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien/Bundesarbeitskammer. Schneller ist Lehrbeauftragter der Fachhochschule Campus Wien und des Instituts für Aufsichtsrat-Mitbestimmung (IfAM).

Kommenda:Worin sehen Sie die wichtigste Aufgabe der Belegschaftsvertretung im Aufsichtsrat?

Schneller: Die wichtigste Aufgabe ist schwer zu definieren, denn es gibt im Prinzip genau die gleichen Aufgaben, wie sie auch die Eigentümer- beziehungsweise die Kapitalver...

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