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ÖBA 12, Dezember 2011, Seite 851

FMA veröffentlicht Entwurf zu Novellierung der Offenlegungsverordnung

Der veröffentlichte Entwurf passt die Offenlegungsverordnung den Bestimmungen der europäischen Richtlinie CRD III (RL 2009/83/EG und RL 2010/76/EU) an. Kern der Anpassungen sind detailliertere Offenlegungsbestimmungen in Hinblick auf verbriefte Forderungen für das Handelsbuch und Nicht-Handelsbuch, sowie neue Offenlegungspflichten in Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik.

Eine weitere der neu eingeführten Angaben ist die umfangreichere Offenlegung der Informationen bei Anwendung eines internen Modells zur Marktrisikobegrenzung. In Zukunft sind bei der Verwendung eines genehmigten internen Modells im Zuge der kontinuierlichen Offenlegung auch konkrete quantitative Daten offenzulegen. Bei Offenlegung der gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen ist zukünftig eine getrennte Darstellung nach Handels- und Nicht-Handelsbuch notwendig. Der Umfang der offenzulegenden Informationen wurde zudem erweitert.

Als eine weitere Neuerung sind die nun eingeführten Offenlegungsverpflichtungen in Bezug auf Vergütungspolitik und -praktiken zu nennen. Kreditinstitute haben für Mitarbeiterkategorien, deren Tätigkeiten sich wesentlich auf ihr Risikoprofil auswirken...

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