Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 10, Oktober 2023, Seite 757

AHG – Amtshaftungsgesetz

Praxiskommentar. https://doi.org/10.47782/oeba202310075701

Iris Leixner

Von Helmut Ziehensack, 2.082 Seiten, 2. Auflage, Hardcover. LexisNexis ARD ORAC, Wien 2023, ISBN 978-3-7007-7609-3, € 279,-.

Das Amthaftungsgesetz (AHG) wurde 1949 in Ausführung von Art 23 B-VG erlassen und regelt in 14 Paragraphen die Besonderheiten der zivilrechtlichen Haftung des Staates für Schäden, die den Geschädigten durch das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten der Organe der Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen der Hoheitsverwaltung zugefügt werden. So sieht das AHG iVm der auf dessen Grundlage erlassenen Amthaftungs-VO ein formelles (fakultatives), längstens dreimonatiges Aufforderungsverfahren vor, das der gerichtlichen Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches vorgelagert und währenddessen der Lauf der Verjährung gehemmt ist. Unterbleibt das Aufforderungsverfahren und anerkennt der Rechtsträger den Anspruch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, dann steht ihm Kostenersatz zu.

Abweichend vom ABGB, dessen Schadersatzrecht auf dem Grundsatz der Naturalrestitution aufbaut, sind Schäden aufgrund rechtswidrigen und schuldhaften Organverhaltens in Vollziehung der Gesetze ausschließlich in Geld zu ersetzen. Der Organbegriff ist weit, auch gewählte oder beliehene Personen kö...

Daten werden geladen...