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ZWF 4, Juli 2023, Seite 169

Zum Diebstahl von Kryptowährungen

Florian Dafinger

Bei einem Diebstahl von Digitalwährungen wurden im Jahr 2021 Krypto-Assets iHv 600 Mio US-Dollar gestohlen. In einem weiteren Fall wurden die vermeintlichen Täter eines milliardenschweren Bitcoin-Diebstahls gefasst. Zudem scheint der Diebstahl von Kryptowährungen eine wichtige Einnahmequelle für Nordkorea zu sein. In den zitierten Stellen wird jeweils von einem Diebstahl von Krypto-Assets gesprochen. In der Literatur herrscht jedoch Einigkeit darüber, dass es keinen Diebstahl von Krypto-Assets geben kann. Dieser Beitrag beleuchtet den Diebstahl von Krypto-Assets näher und geht dabei insbesondere auf die zivilrechts(akzessorischen) Aspekte ein. Es zeigt sich, dass man durchaus zu einem Diebstahl von Krypto-Assets gelangen kann.

1. Technologie sowie Token- und Wallet-Arten

Die den Krypto-Assets zugrunde liegende Technologie spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, einen Diebstahl von Krypto-Assets in Betracht zu ziehen. Die sogenannte Distributed-Ledger-Technologie (DLT) und insbesondere die Blockchain als eine Form der DLT sind umgehend bekannt.

Die Technologie der verteilten Transaktionsverzeichnisse ermöglicht eine Zuordnung von Krypto-Assets, digitalen Wertdarstellungen,...

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