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BFGjournal 3, März 2024, Seite 101

Kombiniertes Bachelor-/Masterstudium Humanmedizin kein langes Studium

Rudolf Wanke

Für Kinder, die ein Studium mit einer gesetzlichen Studiendauer von zehn oder mehr Semestern studieren, sieht § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 eine Verlängerung der Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe von 24 Jahren auf 25 Jahre vor. Ein derartiges Studium ist etwa das 12 Semester umfassende Diplomstudium Humanmedizin, das die Medizinischen Universitäten Graz, Innsbruck und Wien anbieten. Medizin kann in Österreich auch nach dem „Bologna-System“ in der Form eines sechssemestrigen Bachelorstudiums kombiniert mit einem anschließenden vier- oder sechssemestrigen Masterstudium studiert werden, etwa an der Johannes Kepler Universität Linz, an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität Salzburg oder an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften in Krems an der Donau. Alle diese Studien werden mit dem akademischen Grad „Dr. med. univ.“ abgeschlossen, der eine Voraussetzung zur Berufsausübung als Arzt ist.

Das BFG ist bislang in seiner Rechtsprechung bei einem kombinierten Bachelor-/Masterstudium Humanmedizin von zwei getrennten Studien ausgegangen. Davon abweichend hat das BFG das kombinierte Studium der Humanmedizin an der Johannes Kepler Universität Linz als ein einziges langes ...

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