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ASoK 5, Mai 2024, Seite 200

Bezugsänderung versus Bezugsverwendung im Lohnsteuerrecht

Rz 639a der LStR 2002; BFH , VI R 17/16, BFHE 260, 532.

Das Einkommensteuerrecht sieht hinsichtlich der Anerkennung von Bezugsumwandlungen folgende Regelungen vor:

1. Für bestimmte steuerbegünstigte Zuwendungen ist eine explizites Bezugsumwandlungsverbot festgelegt. Dies betrifft neben Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung (Firmenpensionen, Pensionskassenbeiträge) zahlreiche Steuerbegünstigungen, die in den letzten Jahrzehnten verankert wurden (zuletzt zB betreffend Mitarbeitergewinnbeteiligungen; siehe dazu die Praxis-News vom Jänner 2022, ASoK 2022, 34 f).

S. 201 Diese Bezugsumwandlungsverbote bewirken, dass derartige Zuwendungen auch nicht anstelle eines bloß abstrakt bestehenden Anspruchs auf ein steuerpflichtiges Entgelt (laufende Vergütungsansprüche für zukünftige Zeiträume) gewährt werden können. Von einem abstrakt bestehenden Anspruch ist dann auszugehen, wenn eine Zuwendung nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers, also nicht einseitig durch den Arbeitgeber, geändert werden kann. Dies ist nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen.

Dienstvertragsänderungen (Bezugsänderungen) dergestalt, dass laufende Ansprüche auf ein steuerpflichtiges Entgelt durch steuerbegünstigte Zuwendungen ersetzt werden...

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