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IRZ 5, Mai 2024, Seite 193

Behandlung indirekter eigener Anteile

Der Fall – die Lösung

Frank Richter

1. Der Fall

Die S-AG (S) erstellt ihren Konzernabschluss nach IFRS. Mehrheitseigentümer der S ist Familie C. Familie C hat ihre Eigenkapitalanteile an S in der H-AG (H) gebündelt. H hat, von den Eigenkapitalanteilen an S abgesehen, keine nennenswerten Vermögenswerte (bzw. Schulden) und keine eigene aktive Geschäftstätigkeit.

Im November 2023 verkauft ein Mitglied der Familie C 10% der Eigenkapitalanteile an H an die S (siehe Abb.). Wie sind die Eigenkapitalanteile an H („Rückbeteiligung“) im Konzernabschluss der S abzubilden?

2. Die Lösung

Im vorliegenden Fall könnten verschiedene Bestimmungen in den IFRS Accounting Standards zur Anwendung gelangen. Insbesondere kommen die Regelungen für finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 9 in Betracht, da finanzielle Vermögenswerte u.a. Eigenkapitalinstrumente an anderen Unternehmen umfassen. So hält S infolge der Rückbeteiligung 10% der Eigenkapitalanteile an H. Zwingende Voraussetzung für einen finanziellen Vermögenswert ist jedoch – wie der Name schon sagt –, dass ein Vermögenswert vorliegt.

Ein Vermögenswert ist eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource, die aufgrund vergangener Ereignisse vom bilanzierenden Unternehmen kontrolliert wird. Die K...

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