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BFGjournal 12, Dezember 2014, Seite 458

Sonderbetriebsvermögen und Vorsteuerabzug

Hans Blasina

Die unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern des Gesellschafters an die Gesellschaft im Wege des Sonderbetriebsvermögens stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar und berechtigt den Gesellschafter daher nicht zum Vorsteuerabzug (Verweis auf , Malburg). Dem Gesellschafter kann auch nicht die Unternehmereigenschaft der Gesellschaft zugerechnet werden (Verweis auf BFH , V B 48/88, BStBl. II 1989, 580).


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RV/7102342/2011, Revision zugelassen (und erwartet)

1. Der Fall

Strittig ist einerseits die Bindungsdauer bei Option zur Vorsteuerpauschalierung, andererseits die Möglichkeit des Mitunternehmers, für sein Sonderbetriebsvermögen (einen Fiskal-Lkw der Marke Chrysler Voyager) Vorsteuerabzug geltend zu machen. Das Verfahren war S. 459 ausgesetzt, weil zur zweiten Frage eine VwGH-Beschwerde anhängig war. In seinem Erkenntnis hat der VwGH zu der zu lösenden Rechtsfrage jedoch keine Aussage getätigt.

Zum ersten Punkt macht der Beschwerdeführer den Gesetzeswortlaut für sich geltend, wonach ein Widerruf nach zwei Jahren erfolgen könne. Die belangte Behörde stützt sich auf Ruppe, wonach die Bindung das Jahr der Option und die beiden Folgejahre betre...

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