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IRZ 12, Dezember 2019, Seite 527

Die (Neu-)Bestimmung des Wesentlichkeitsbegriffs in § 289c Abs. 3 und § 315c Abs. 2 HGB

Patrick Hell

Die Diskussion um die Ausgestaltung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist auch nach Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie) in die nationalen Rechtsordnungen nicht abgeklungen. Jüngst hat sie durch die aktualisierten Leitlinien der EU-Kommission zur nichtfinanziellen Berichterstattung neuen Schwung erhalten. Diese Leitlinien waren grundsätzlich nur als Nachtrag der vorhandenen Leitlinien aus 2017 im Hinblick auf spezifisch klimabezogene Belange gedacht. Sie adressieren mit der Konzeption des Wesentlichkeitsbegriffs nichtfinanzieller Informationen aber auch eine grundsätzliche Frage der nichtfinanziellen Berichterstattung. Dieser Beitrag geht im Folgenden auf die herrschende Auslegung des Wesentlichkeitsbegriffs im Rahmen der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung und die Auswirkungen der aktualisierten Leitlinien auf dessen Interpretation ein.

1. Einleitung

Die Bestimmung der Wesentlichkeit nichtfinanzieller Informationen ist für die Konzeption nichtfinanzieller Berichtsregime von zentraler Bedeutung. Art. 19a Abs. 1 bzw. Art. 29a der konsolidierten Bilanzrichtlinie 2013/34/EU verpflichtet die Gesellschaft bzw. den Konzern zur Offenlegung derjenigen nichtfin...

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