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bau aktuell 2, März 2023, Seite 77

Werklohn trotz Abbruchbescheids bei unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers

bauaktuell 2023/4

§ 932 ABGB

1. Gemäß § 932 Abs 2 und 4 ABGB kann der Übernehmer zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen.

2. Für das Vorliegen der Voraussetzungen zur sofortigen Inanspruchnahme der Wandlung ist der die Wandlung begehrende Kläger behauptungs- und beweispflichtig; das gilt insbesondere für die Unbehebbarkeit bzw im Falle der Behebbarkeit für die Einräumung einer Mangelbeseitigungschance.

3. Ein Rechtsmangel des öffentlichen Rechts ist unbehebbar, wenn feststeht, dass die fehlende Bewilligung nicht nachgetragen werden kann.

4. Folge des Unterlassens der erforderlichen dem Übernehmer zumutbaren Mitwirkung zur Mängelbehebung ist zum einen, dass der Übernehmer nicht zur Wandlung berechtigt ist. Die fehlende Kooperation ist aber auch für dessen Leistungsverweigerungsrecht schädlich.

Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung eines Swimmingpools und allen dazu erforderlichen Nebenleistungen als Poolbaumeister.

Die Errichtung des Swimmingpools verlief nicht reibungslos. Für das Revisionsverfahren und das Verständnis dieser Entscheidung wesentlich ist der Umstand, dass die Klägerin den Swimmingpool zu nahe an der Nachbarliegenschaft positionierte. Die Wasserf...

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