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iFamZ 6, November 2007, Seite 294

15 Jahre Unterbringungsgesetz

Eine kritische Würdigung aus sozialwissenschaftlicher Sicht

Rudolf Forster und Harald Kinzl

Die Geschichte der Psychiatrie der bürgerlichen Gesellschaften ist die Geschichte des Umgangs mit dem Widerspruch von versorgender Hilfe und zugleich sozialer Kontrolle über psychisch auffällige, sozial störende oder für sich und andere gefährliche Personen. Der sichtbarste Ausdruck dafür war der Bau großer geschlossener Anstalten am Rande oder außerhalb der Städte im ausgehenden 19. Jahrhundert bzw um die Jahrhundertwende. Damit einher ging ein Prozess, in dem der Psychiatrie besondere Eingriffsbefugnisse gegenüber ihren Patienten eingeräumt wurden. Das so genannte Anhalterecht (heute Unterbringungsrecht) regelt ebendiese Frage der Freiheitsbeschränkung in einem grundsätzlich als therapeutisch definierten Kontext, es institutionalisiert also die Abwägung zwischen verschiedenen Rechtsgütern.

I. Zwang und Beschränkung im historischen Kontext der österreichischen Psychiatrie und die Antwort des UbG

In Österreich gab es bislang zwei historische Epochen, in denen die rechtliche Regelung psychiatrischer Eingriffsbefugnisse auf der politischen Agenda stand. In den letzten Jahren der Monarchie, als mit der Gründung der großen Anstalten die „Irrenfrage“ beantwortet worden war, kulminierte di...

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