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IRZ 6, November 2007, Seite 381

Risiko- und Chancenberichterstattung im Lagebericht

Eine empirische Analyse der HDAX-Unternehmen

Peter Kajüter und Simon Esser

Als Reaktion auf spektakuläre Unternehmenskrisen und Insolvenzen hat der deutsche Gesetzgeber im Jahr 1998 die Pflicht zur Risikoberichterstattung im Lagebericht eingeführt. Diese Vorschrift wurde nur wenige Jahre später im Rahmen einer umfassenden Reform der Lageberichterstattung neu gefasst und um eine Pflicht zur Chancenberichterstattung erweitert. Die neuen Normen sind für Geschäftsjahre ab 2005 verbindlich. Der vorliegende Beitrag gibt einen Einblick in die erstmalige Anwendung der neuen Berichtspflichten und offenbart zum Teil erhebliche Umsetzungsdefizite.

1.  Einleitung

Der deutsche Gesetzgeber hatte mit der 1998 im Rahmen des KonTraG eingeführten Risikoberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht international eine Vorreiterrolle inne. Dies gilt auch für den Deutschen Standardisierungsrat (DSR), der im Jahr 2001 mit DRS 5 einen speziellen Standard zur Risikoberichterstattung verabschiedet hat. Seit 2003 sind jedoch nunmehr durch die Modernisierungsrichtlinie alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten im Geschäftsbericht vorzuschreiben. Obgleich sich aus dieser europäischen Vorgabe für den deutschen Gesetzgeber kein u...

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