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iFamZ 5, Oktober 2022, Seite 241

Vorläufige Regelung der hauptsächlichen Betreuung

iFamZ 2022/170

§ 107 Abs 2 AußStrG

Das Gericht hat eine vorläufige Entscheidung über die Obsorge oder die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte schon dann zu treffen, wenn zwar für die endgültige Regelung noch weitergehende Erhebungen notwendig sind, aber eine rasche Regelung für die Dauer des Verfahrens Klarheit schafft und dadurch das Kindeswohl fördert.

Die Vorinstanzen legten – unter Anordnung eines stufenweisen Übergangs – 1. die hauptsächliche Betreuung des gemeinsamen Sohnes vorläufig im Haushalt des Vaters fest, räumten 2. der Mutter ein Kontaktrecht an jedem zweiten Wochenende von Freitag bis Sonntag sowie in jeder Woche am Mittwochnachmittag ein, trugen 3. dem Vater die Organisation einer geeigneten Förderung des Sohnes im Bereich der Ergotherapie und Logopädie auf, gewährten 4. dem Vater ein Kontaktrecht zur minderjährigen R. gem § 188 Abs 2 ABGB jedes zweite Wochenende von Freitagnachmittag bis Sonntagabend, wobei die Wochenendkontakte immer dann stattfinden sollten, wenn der gemeinsame Sohn nicht bei der Mutter ist, und trugen 5. dem Vater den Besuch einer Elternberatung auf.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs der Mutter wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Be...

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