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ASoK 12, Dezember 2010, Seite 466

Entgeltgrenze für Konkurrenzklauseln

9 ObA 154/09a.

Bei der Ermittlung der Entgeltgrenze für die Konkurrenzklausel gelten dieselben Grundsätze wie bei der Entgeltermittlung für die „Abfertigung alt“. Bezieht ein als Vertreter für vier Monate Beschäftigter schwankende laufende Bezüge (wegen schwankender Provisionen), dann ist für die Frage, ob eine Konkurrenzklausel wirksam vereinbart werden kann, jenes Entgelt heranzuziehen, das sich aus dem Durchschnitt der laufenden Entgelte zuzüglich des aliquoten Teils der Sonderzahlungen ergibt.

Rubrik betreut von: VON MAG. ALFRED SHUBSHIZKY
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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